Wer zahlt was ?


Erwachsenenbehandlung Erwachsenenbehandlung

Falls Sie schöne, gerade Zähne wünschen und nicht mehr an das Märchen glauben, daß dies nur bei Kindern machbar ist, dann beraten wir Sie gerne.

Am 01. Januar 1993 wurde allerdings vom Gesetzgeber eine Altersgrenze für die kieferorthopädische Behandlung eingeführt.

Der Gesetzestext (§ 28 Sozialgesetzbuch V, Abs. 2) dazu lautet wie folgt: "Nicht zur zahnärztlichen Behandlung gehört die kieferorthopädische Behandlung von Versicherten, die zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt nicht für Versicherte mit schweren Kieferanomalien, die ein Ausmaß haben, das kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erfordert."

Seit GMG-2004 wurden die Kriterien für eine kombiniert kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung nochmals verschärft, so dass nur noch extrem schwierige Kieferfehlstellungen von der Krankenkasse bezahlt werden.

Das bedeutet für Sie: Ihre Krankenkassen beteiligen sich nicht an den Behandlungs- und Beratungskosten außer im Falle einer extremen Kieferanomalie, bei welcher zusätzlich zur Therapie auch chirurgische Maßnahmen notwendig sind.




KIG

Am 01.01.2002 führte der Gesetzgeber die sogenannten "Kieferorthopädischen Indikationsgruppen", kurz KIG, ein. Mit diesen Regeln wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Krankenkassen nur noch für die Behandlung solcher Zahn- und Kieferfehlstellungen bei Kindern und Jugendlichen aufkommen müssen, die das Atmen, Beißen, Kauen und Sprechen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen. Die Indikationsgruppen sind in fünf Schweregrade unterteilt.

Das bedeutet für Sie: Nur die Fehlstellungen 3 bis 5 Grades werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlt. Welcher Grad vorliegt wird von uns anhand der vorgeschriebenen Kriterien geprüft. KIG
Kosten für die Behandlung 1. und 2. Grades werden von den Krankenkassen nicht übernommen, stellen jedoch oftmals trotzdem eine Notwendigkeit zur kieferorthopädischen Behandlung dar. Der Patient, bzw. dessen Eltern müssen in diesem Fall die Behandlungskosten komplett selbst tragen. Hilfreich sind hierbei Zusatzversicherungen. kein KIG

Zuzahlungen

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Behandlung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein muss. Ärzte sind verpflichtet bei einer Behandlung die wirtschaftlichste Therapie zu wählen, also die Therapie, die die geringsten Kosten für das Gesundheitswesen verursacht.

Ohne Zuzahlung Ohne Zuzahlung Mit Zuzahlung Mit Zuzahlung

Dies weicht jedoch natürlich vom heutigen Stand der Medizin ab. Da unsere Praxis sehr an Qualität orientiert ist, können bei uns zusätzliche Leistungen gewählt werden, die über die Grundversorgung hinausgehen und die Behandlung so ästhetisch und komfortabel wie möglich zu machen. Schließlich möchten wir Ihnen gerne die modernsten Techniken und Materialen bieten, die momentan weltweiter Standard sind.

Geringe Zuzahlung Ohne Zuzahlung Mit Zuzahlung Mit Zuzahlung

Das bedeutet für Sie: Die Kosten zusätzlicher Leistungen sind außervertraglich und werden Ihnen nicht von Ihrer Krankenkasse erstattet. Das heißt, Sie müssen sie selbst bezahlen. Patienten und Eltern werden von uns individuell und persönlich beraten, denn es ist gar nicht so einfach aus dem umfangreichen Angebot auszuwählen. Über die genauen Preise werden Sie vorher umfassend informiert. Um für Sie die finanzielle Belastung trotzdem so gering wie möglich zu halten, können bei uns konstante monatliche Ratenzahlungen vereinbart werden.


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