Die Schwerpunkte in unserer Praxis


Prophylaxe

Patienten mit Zahnspangen haben ein erhöhtes Kariesrisiko. Einerseits können sich mehr Bakterien anlagern und anderseits vermehren sie sich aufgrund des geänderten Mundmilieus noch besser. Sauberkeit im Mund ist uns deshalb extrem wichtig. Nur saubere Zähne bieten Schutz vor bleibenden Schäden. Zahnbelag kann den Zahnschmelz entkalken und zu lebenslang bestehenden weißen Flecken führen. Diese Entkalkungen stellen bereits eine Vorstufe der Karies dar. Deshalb bieten wir Ihnen während der kieferorthopädischen Behandlung eine außervertragliche prophylaktische Betreuung an.

Seit Juli 2004 führen wir gemäß § 14 Berufsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Würtemberg den Tätigkeitsschwerpunkt P r o p h y l a x e.
Prophylaxe

Moderne Behandlungsmethoden

Die Medizin macht ständig Fortschritte. Auch für den kieferorthopädischen Bereich werden ständig neue Techniken und Materialien entwickelt. Wir sind bestrebt sinnvolle Innovationen in unsere Behandlungsphilosophie einfließen zu lassen.
Die Technik zum Schutz der Zahnoberfläche mittels einer Kunststoffschicht stellt für uns bereits eine Routinemaßnahme dar. Überzeugt verwenden wir Drähte, die alleine durch die Mundtemperatur aktiviert werden können. Oder Brackets, die aufgrund ihres Mechanismus hygienischer, schonender und schneller zum Ergebnis führen.
Moderne Behandlung

Lingualtechnik

"Lingual" heißt auf deutsch soviel wie "zungenseitig" und mit Lingualtechnik ist die Korrektur von Zahnfehlstellungen durch feste Zahnspangen gemeint, welche auf der Innenseite der Zähne befestigt werden. So sind Korrekturen von Zahnfehlstellungen möglich, ohne dass jemand die feste Zahnspange sieht. Nach einer Eingewöhnungszeit von einigen Tagen ist die Apparatur je nach Empfindung mehr oder weniger zu spüren. Anfängliche Beschwerden betreffen die Zunge und die Aussprache. Lingualtechnik

Kiefergelenksuntersuchung

Das Kiefergelenk ist eine äußerst sensible Struktur. Es gibt Untersuchungen die belegen, daß bei bis zu 40% der Kinder bereits versteckte Symptome vorliegen. Diese können mittels einem Provokationstest herausgefiltert werden, um so die Therapie der kieferorthopädischen Behandlung darauf abzustimmen. Seit 1997 dürfen die Krankenkassen diese Untersuchungen gemäß § 28 Abs. 2 Satz 4 (SGB V) nicht mehr zahlen. Kurioserweise legte die Deutsche Gesellschaft für Zahnheilkunde 2003 fest, dass diese Untersuchung zum zahnärztlichen Standard gehört. Kiefergelenksuntersuchung

© Dr. Nina Heinig Alle Rechte vorbehalten; Nachdruck sowie jegliche Art der Veröffentlichung auch auszugsweise verboten.